Dies hat das Schöffengericht um Richter Ingo Buss am Amtsgericht Montabaur in einem Prozess entschieden, der zunächst „lediglich“ als ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes angekündigt war, und sich zu einem Prozess entwickelte, der nicht gerade alltäglich ist.
Gewalttaten in der Beziehung
Es war eine toxische Beziehung, die der Angeklagte und seine ehemalige Lebensgefährtin miteinander führten. Getreu dem Motto: Zusammen streiten sie nur, voneinander lassen können sie aber auch nicht. Was allerdings die genauen Anlässe waren, warum das Ex-Paar miteinander stritt, ist nach wie vor unklar.
Fakt ist allerdings, und das hat die Zeugin auch so zugegeben, dass sie ihren ehemaligen Lebensgefährten mehr als einmal sinngemäß als Sohn einer “Bordsteinschwalbe” betitelte. Woraufhin der Beschuldigte, dessen Mutter vor sieben Jahren verstarb, mehrfach so schlimm ausrastete, dass er ihr mehrere Rippenverletzungen und Gesichtsverletzungen wie eine Jochbeinfraktur zufügte und ihr eine Kopfnuss verpasste. „Hör auf, hör auf. Hör einfach auf”, sagte sie seinerzeit im Streit zu ihm.
Trennung im Gerichtssaal
Bis zur Gerichtsverhandlung wusste der Angeklagte nicht, ob die beiden noch ein Paar seien oder nicht. “Es war einfach keine Beziehung mehr”, sagte die junge Frau, die mit Tränen in den Augen kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand und im Gerichtssaal die Beziehung zu dem Angeklagten beendete. Eine Trennung wurde vorher nie ausgesprochen. Auch zu dem Zeitpunkt nicht, als die arbeitslose Geschädigte freiwillig bei Freunden untergekommen war.
Der Angeklagte aus der VG Rennerod hatte zudem verschiedene Betäubungsmittel in seinem Besitz gehabt. Dabei handelte es sich neben Marihuana auch um verschreibungspflichtige Arzneimittel. Wie er dem Gericht erklärte, betreibe er als Hobby die Sportart Parkour, bei der eine festgelegte Strecke mit Hindernissen zu überwinden ist. Dafür habe er sich bei seiner Tante Schmerzmittel geliehen.
Was ist Parkour?
Die Trendsportart Parkour ist ein anspruchsvolles Ganzkörpertraining. Dabei bewegt man sich eine bestimmte Strecke und meistert dabei Hindernisse wie Geländer, Treppen oder Mauern. Genutzt wird ausschließlich die Kraft des eigenen Körpers.
Auf Nachfrage von Richter Ingo Buss gab der Angeklagte schließlich zu, dass er mit den Betäubungsmittel – mit Ausnahme seines Schmerzmittels – Handel getrieben habe. Zu seinem eigenen Drogenkonsum meinte er: „Ich habe sehr gerne gekifft.” Mittlerweile würde er aber die Finger davon lassen. Seit vielen Jahren arbeitet der Beschuldigte als Lagerarbeiter bei einem Unternehmen in der VG Rennerod. Vorbestraft ist er wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Für diese Tat hat er seinerzeit eine Geldstrafe bekommen.
Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt
Das Schöffengericht Montabaur verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen und BTM-Handel in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Er muss nun ein drogenfreies Leben führen, das er mit vier Drogenscreenings nachzuweisen hat. Außerdem wurde im auferlegt, 1000 Euro an das Frauenhaus Koblenz zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.