20-jähriger Dachdecker hat Betäubungsmittel in Montabaur verkauft - Haft als lehrreiche Erfahrung beschrieben
Nach Drogenhandel in Montabaur: Dealer vor Gericht – Junger Mann dankt Justiz für die Zeit im Gefängnis
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Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 20-jähriger Angeklagter aus der Verbandsgemeinde Montabaur verurteilt worden, nachdem er in insgesamt vier Fällen, einmal davon in nicht geringen Mengen, gewerblich mit Betäubungsmitteln handelte. Dies hat das Montabaurer Jugendschöffengericht um Dr. Orlik Frank-Pilz entschieden. Seine bisherige Haft beschrieb der junge Mann als sehr lehrreich.

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Der Dachdecker, der zum Zeitpunkt der Verhandlung in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt inhaftiert war, wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Dort gab er zu Protokoll, dass er nach der Arbeit stets circa acht bis zehn Gramm Cannabis raucht. Da für einen Joint im Schnitt 0,5 Gramm Marihuana benutzt werden, würde dies bedeuten, dass er täglich 16 bis 20 Joints raucht.

Dr. Orlik Frank-Pilz hat als Richter schon vieles erlebt, aber solche Angaben verblüfften auch den erfahrenen Juristen – vor allem, da der angeklagte Handwerker täglich auf verschiedene Dächer steigt und diese Aussage im Beisein seiner im Gerichtssaal anwesenden Chefin tätigte. Zu seinem Drogenkonsum sagt der Beschuldigte, der seit Februar 2020 Marihuana konsumiert: „Das Gefühl, an einem Joint zu ziehen, hat mir gefallen.“ Aber dennoch ergänzte der 20-Jährige: „Ein klarer Verstand ist mir wichtiger, als mit durch den Drogenkonsum die Zukunft zu verbauen.“ Daher übernehme er auch die volle Verantwortung für seine in vier Fällen getätigten Drogenverkäufe in Montabaur.

Das Marihuana verkaufte er demnach auf einem Supermarktparkplatz, einem Schulhof sowie auf dem Spielplatz in der Eichendorffstraße innerhalb der Schusterstadt. Einmal handelte es sich sogar um 80 Gramm Marihuana.

Seine Zeit im Gefängnis beschrieb der Angeklagte als sehr lehrreich: „Ich habe die guten und die schlechten Seiten kennengelernt,“ sagte der 20-Jährige und fügte hinzu: „Letztlich kam es, wie es kam. Daher bedanke ich mich bei der Justiz, dass ich diese Erfahrungen sammeln durfte.“

Der junge Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Er wurde in der Vergangenheit wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Drogenbesitz verurteilt. Trotz dieser Delikte löste seine Chefin das Arbeitsverhältnis nicht auf. Ursprünglich wollte Oberstaatsanwältin Martina Lenz für den Angeklagten zur Verteidigung der Rechtsordnung eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung fordern. Letztlich konnte sie sich aber dann doch – trotz Bauchschmerzen – mit einer Bewährungsstrafe anfreunden.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen dann, wie zu erwarten, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Neben den Kosten des Verfahrens muss er insgesamt 1000 Euro an den Verein „Bewährungshilfe Koblenz“ überweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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