Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt gegen Ende des Jahres 2016 erfahren haben, dass eine nahe Angehörige eine Liebesbeziehung mit dem späteren Tatopfer, einem 18 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen, unterhalten haben soll. Da die Angeschuldigten diese Beziehung missbilligt haben sollen, sei in der Folgezeit versucht worden, sie durch verbale und körperliche Gewalt gegenüber der Familienangehörigen als auch dem späteren Tatopfer zu unterbinden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
In diesem Zusammenhang soll der 15 Jahre alte Angeschuldigte den Geschädigten Anfang Februar 2018 mit einem Stein beworfen und am Rucksack getroffen haben. Als der Geschädigte sich in die Nähe des Hauses der Angeschuldigten begab, um dort den Vorfall zu melden, soll ihn der 15 Jahre alte Angeschuldigte dort mit einer zwei Zentimeter dicken Kette geschlagen und der 40 Jahre alte Angeschuldigte ihn zudem durch eine unmissverständliche Geste mit dem Tod bedroht haben.
Am 12. April soll der 40 Jahre alte Angeschuldigte den 18 Jahre alten Flüchtling anlässlich einer Heimfahrt von einem Einkauf in Westerburg wahrgenommen, daraufhin seine beiden Söhne zu Hause abgeholt und sich mit diesen nach Westerburg zurückbegeben haben. Dort seien die drei Angeschuldigten laut Anklagevorwurf auf den Geschädigten losgestürmt. Offenbar hatten der 40 Jahre alte und der 17 Jahre alte Angeschuldigte Messer dabei.
Der 17-Jährige soll sich zunächst einem Begleiter des Geschädigten zugewandt haben, um diesen zu vertreiben, während die beiden anderen Angeschuldigten sofort das Tatopfer attackiert haben sollen. Der 40-jährige Angeschuldigte hat nach dem Ergebnis der Ermittlungen dabei den Geschädigten unter anderem zweimal in den Bauchbereich gestochen, während seine beiden Söhne ihn festhielten. Der 17-Jährige soll in der Folge einmal in den Schulter- und einmal in den Brustbereich des Geschädigten gestochen haben. Es besteht der Verdacht, dass der gesamte Angriff in der Absicht erfolgt ist, das Tatopfer zu töten und dass das Überleben des Opfers lediglich glücklichen Zufällen zu verdanken ist.
Die Anklage wertet den Steinwurf Anfang Februar als Versuch der gefährlichen Körperverletzung, den Schlag mit der Kette als vollendete gefährliche Körperverletzung und die Drohung mit dem Tod als Bedrohung. Die versuchte Tötung am 12. April bewertet sie als Mordversuch, da sie die Merkmale der Heimtücke und des niedrigen Beweggrundes als erfüllt ansieht. Außerdem erfüllt das Handeln an diesem Tag nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch den Tatbestand der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung.
Die drei Angeschuldigten befinden sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. mm