Verfahren gegen 36-Jährige wird gegen Geldauflage eingestellt - Gerichtsmedizinerin hält Befunde des Kindes für eindeutig : Mutter soll ihrem Baby geschadet haben: Verfahren gegen Oberwesterwälderin vorerst eingestellt
Gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro hat das Schöffengericht Montabaur das Verfahren gegen eine heute 36-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Westerburg vorläufig eingestellt, die der Misshandlung ihres Säuglings angeklagt war. Wenn sie den Betrag zahlt, ist das Verfahren endgültig eingestellt. Damit geht ein juristisches Verfahren möglicherweise zu Ende, das sich über Jahre hinzog.
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Angeklagt war die Frau, im Januar 2018 ihren damals fünf Monate alten Sohn so stark geschüttelt zu haben, dass er in Lebensgefahr schwebte: Er erlitt Einblutungen im Gehirn (subdurale Hämatome) und der Netzhaut seiner Augen, er musste operiert und dabei wiederbelebt werden, und es sei nicht auszuschließen, dass er bleibende Schäden erlitten habe, so die Anklage.