Ehemaliger Honorarprofessor muss Geldstrafe von 2750 Euro zahlen
Mit einem Mausklick ans Wundergerät gegen Krebs: Mann stand in Westerburg vor Gericht
Justizia
Eine Statue der Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa

Westerwaldkreis. Ein deutscher Journalist, Dokumentarfilmer und Honorarprofessor muss eine Geldstrafe von 2750 Euro zahlen, weil er nach Auffassung eines Westerburger Gerichts unter Vorsitz von Richter Thomas Weimer eine irreführende Werbung auf einer Webseite platziert hatte. Auf einem von ihm seit dem Jahr 2013 betriebenen Youtube-Kanal, einem nach eigenen Angaben „nonkonformen und freigeistigen TV-Portal“, wurde unter anderem in einem Beitrag über unheilbar krebskranke Kinder berichtet, bei denen nach Verwendung eines Gerätes mit dem Namen „Geno62 sonic“ innerhalb von zwei Wochen eine Besserung eingetreten sei. Darunter war ein Link angeknüpft, über den man das pseudo-medizinische Gerät für stolze 2000 Euro erwerben konnte.

Lesezeit 2 Minuten
Der Verteidiger des Journalisten räumte ein, dass es sich moralisch um einen schweren Vorwurf handele, doch sei sein Mandant an Einkünften aus dem Gerät nicht beteiligt gewesen. Er kenne den dort genannten Anbieter nicht persönlich, wisse aber, wer dieser sei und dass er deutschen Boden nicht betreten dürfe, weil er ansonsten Ärger mit der Justiz bekomme, erklärte der Angeklagte.

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