Bei einer Polizeikontrolle in Selters fuhr der Zeuge im letzten April in eine Polizeikontrolle hinein. Neben dem Angeklagten auf dem Beifahrersitz waren im Kofferraum zudem zwei Rücksäcke, wobei jedem der Männer jeweils einer gehörte. Bei der besagten Kontrolle fanden die Beamten in einem der beiden Rücksäcke in einem Alubeutel insgesamt zehn Gramm Cannabis. Doch wem gehört nun welcher Rucksack? Vor Gericht leugnete der Angeklagte den Besitz. Dagegen belastete sich der Zeuge sogar selbst: „Ich habe bereits zweimal bei ihm Betäubungsmittel gekauft”, sagte er und ergänzte: „Ich weiß, dass er mit solchen Dingen zu tun hat.” Da der Polizist sich nicht mehr genau erinnern konnte, war er vor Gericht auch keine große Hilfe gewesen.
Der Beschuldigte stammt gebürtig aus dem Westerwald, ist allerdings häufig innerhalb dieses Gebietes umgezogen. Er ist aktuell Lehrling in einem Handwerksbetrieb und hat nur noch wenig Kontakt zu seinen Eltern, was auch daran liegt, dass er überwiegend bei seinen Großeltern aufwuchs. Laut seiner eigenen Aussage hat er einen kleinen, aber engen Freundeskreis. Seit seinem 13. Lebensjahr konsumiere er Cannabis. Ansonsten würde er viel rauchen und ab und zu Cocktails trinken, wie er berichtete. Seit einer unbestimmten Zeit würde er täglich 0,3 Gramm Cannabis auf ärztliche Verordnung konsumieren, da er an einer Hautkrankheit leidet.
Leider konnte ich das nicht durchziehen.
Der Angeklagte über sein Vorhaben, von Drogen zu lassen.
Vorbestraft ist er unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Raub, uneidlicher Falschaussage und Beleidigung. Obwohl er sich eigentlich nach richterlicher Auflage von Drogen fernhalten soll, hat er es nicht geschafft: „Leider konnte ich das nicht durchziehen”, sagte der Beschuldigte vor dem Jugendschöffengericht.
„Natürlich hat Ihnen der Rucksack gehört”, betonte Richter Frank-Pilz. Er zeigte gar keine Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Von daher stellte sich nur noch die Frage, wie der Angeklagte zu bestrafen sei. Da sich letztlich die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger einig waren, den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung zu verurteilen, schloss sich das Gericht den Schlussvorträgen an. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre, zudem ist der Beschuldigte für zwei Jahre einer Bewährungshelferin unterstellt.
Letztlich muss er noch 1000 Euro an das Tierheim Ransbach-Baumbach zahlen. Derweil hält Orlik Frank-Pilz nicht gerade viel von der aktuellen Cannabis-Politik, weswegen er ein Zitat eines anderen Mannes rezitierte und für sich in Anspruch nahm: „Wir sind halt eben auf dem Weg, ein Entwicklungsland zu werden.” Mit einem Grinsen im Gesicht hatte er zur Geldstrafe eine klare Meinung gehabt, die an den Angeklagten gerichtet war: „Das Tierheim freut sich!”