Der aus dem Westerwald stammende Angeklagte mit seinem Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke, der ihm am letzten Tag der Berufungsverhandlung nicht beistehen konnte. Katrin Maue-Klaeser
Videobeweis mal anders: Die Aufnahmen stammen von Ermittlern, die nach dem Übergriff des Pfarrers auf eine Achtjährige mit ihr gesprochen haben. Weil sie sich sechs Jahre später nicht erinnern kann, werden die Videos zum Grundstock des Schuldspruchs.
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Was immer sich der Angeklagte von seinem mindestens zweistündigen Schlusswort versprochen hatte – es erfüllte sich nicht: Das Koblenzer Landgericht hat das Urteil des Montabaurer Amtsgerichts gegen den aus dem Westerwald stammenden Pfarrer bestätigt und seine Berufung verworfen.