Detailliert müssen die Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe nach dem neuen Mindestlohngesetz nun dokumentiert werden. Markus Wortelkamp von der Alten Vogtei in Hamm wünscht sich weniger bürokratischen Aufwand. Foto: Heinz-Günter Augst
Heinz-Günter Au
Westerwaldkreis. Der gesetzliche Mindestlohn hat auch für Hoteliers und Gastronomen erhebliche Auswirkungen. Sie stöhnen unter den umfangreichen Dokumentationspflichten, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt hat, wie Markus Wortelkamp, der in Hamm mit seiner Familie das Romantikhotel Alte Vogtei führt, erklärt.
Von unserer Reporterin Natalie Simon
Er ist Dehoga-Vorsitzender im Kreis Altenkirchen, kennt jedoch auch die Sorgen und Nöte der Westerwälder Hotel- und Gaststättenbetreiber.
Dazu muss man wissen, dass das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in zwei Teile gegliedert ist.