Steinebach/Koblenz
Messerstecherprozess von Steinebach: Freispruch bis lebenslang
Am zweiten Prozesstag gegen einen 18-Jährigen, der in Steinebach einen 19-Jährigen erstach, hat das Gericht eine Reihe von Zeugen gehört.
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Steinebach/Koblenz. Die Plädoyers im Messerstecherprozess sind unterschiedlich. Während die Staatsanwältin eine Jugendhaftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten fordert, wollen die Nebenkläger eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mord.

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Von unserem Redakteur Michael Wenzel

Die Verteidigung regte sogar einen Freispruch an, da die Tat durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sei. Nach Überzeugung der Anklage verübte der junge Mann aus Rhens (Kreis Mayen-Koblenz) einen Totschlag, als er am Abend des 19. April bei einem Streit an der Grillhütte in Steinebach seinem Kontrahenten einen tödlichen Messerstich versetzte. Der angeklagte 19-Jährige ist bislang strafrechtlich unbelastet. Sein Berufsschullehrer beschreibt ihn als guten Kerl mit guten Noten. Doch möglicherweise hat er große Schuld auf sich geladen.

Nach Auffassung der Anklagevertreterin lag dem Tatgeschehen in Steinebach keine Notwehrlage zugrunde. Es habe keinen Anlass gegeben, um ein Messer zu ziehen, resümierte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe nicht in Panik, sondern relativ überlegt gehandelt. „Seine Entschuldigung kommt einfach nur abgelesen wie in einem Schulaufsatz daher. Sein Reuebekenntnis ist eher taktischer Natur“, warf die Vertreterin der Anklage dem 19-Jährigen vor und bezeichnete das Geschehen als eine absolut sinnlose Tat. „Wenn er Stress erwartet hatte, warum ging er denn zur Grillhütte?“, hinterfragte die Staatsanwältin. Eine Notwehrlage sei nicht gegeben gewesen. Zusammenfassend seien die Angaben des Angeklagten nicht glaubwürdig gewesen. Wenig glaubhaft sei es auch, dass der 19-Jährige am Boden liegend zugestochen hat, hier würden die Stichkanäle etwas anderes aussagen.

Die Anklägerin geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf nahm. Für einen Mord sah sie keine Anhaltspunkte, plädierte zudem auch auf die Anwendung von Jugendstrafrecht. Anders die Nebenkläger. Sie forderten die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und eine Verurteilung wegen Mordes. Das Opfer sei bei der Tat arg- und wehrlos gewesen und das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, hieß es. Reifeverzögerungen seien beim Angeklagten nicht zu erkennen. Der 19-Jährige habe schon beim Notruf eine Verteidigungslinie aufgebaut. Seine Version der Tat sei im Prozess eindeutig widerlegt worden. Eine großartige Kampfaktion habe es nicht gegeben, und Reue sei beim Angeklagten nicht zu erkennen. Nach Ansicht der Nebenklage müsse sich das Verteidigungsverhalten des Angeklagten strafverschärfend auswirken.

Der Verteidiger des 19-Jährigen plädierte auf Freispruch. Man könne seinem Mandanten nicht vorhalten, dass er von Notwehr spreche, sagte der Anwalt. Auch sei ihm kein Tötungsvorsatz nachzuweisen gewesen. Er sprach von einem dynamischen Kampfgeschehen und davon, dass die Tat durch Notwehr gerechtfertigt war. Auch habe es keine Anhaltspunkte für Vergeltungsabsichten wegen vorangegangener Spötteleien gegeben. „Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang musste sich mein Mandant nicht einlassen. Er sah sich zwei Angreifern gegenüber und hatte Todesangst“, so der Rechtsbeistand.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Er sagte, dass es ihm leid tue, und er wünsche sich, dass er das Geschehene ungeschehen machen könne. Das Urteil wird für Freitag, 12. Dezember, 11 Uhr, erwartet.

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