Wäller Angeklagter ohne Waffenschein richtet sich "privates Museum" ein und landet mit Kriegswaffe vor Schöffengericht
Maschinenpistole von 1940 in „privatem Museum“: Westerwälder steht vor Schöffengericht in Montabaur
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Öffentlich wurde am Amtsgericht in Montabaur über einen möglichen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verhandelt.
Maja Wagener

Anonym war ein Mann aus der Verbandsgemeinde Hachenburg angezeigt worden, weil er Waffen und Devotionalien aus dem Zweiten Weltkrieg besitzt. Als ein privates Museum bezeichnete der 66-Jährige das Dachgeschosszimmer, in dem er unter anderem eine Maschinenpistole von 1940 ausgestellt hatte. Ob diese Waffe noch einsatzfähig wäre, war eine Frage des Schöffengerichts in Montabaur.

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Angeklagt war er wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz: Insgesamt zwölf Waffen hatte ein 66-jähriger Mann aus dem Westerwald in einer Art Hobbyraum auf dem Dachboden seines Hauses ausgestellt, darunter eine Maschinenpistole (MP) der deutschen Wehrmacht von 1940. Er habe sich ein privates Museum eingerichtet, erklärte der Angeklagte vor dem Schöffengericht in Montabaur. Für den Besitz der Waffen ohne Waffenschein mussten sich nun der Mann und dessen 61-jährige Ehefrau verantworten. Dabei wurde die Frage, ob die MP40 noch schussbereit sein könnte, zu einem der Dreh- und Angelpunkte der Verhandlung.

Auch eine Wehrmachtsuniform

Neben den sieben Langwaffen und den fünf Kurzwaffen fanden die Fahnder der Kriminalinspektion Montabaur Devotionalien aus dem Zweiten Weltkrieg, darunter eine Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuzarmbinde, eine Hakenkreuzflagge an der Decke, einen Rot-Kreuz-Koffer der Wehrmacht und weitere Gegenstände und Bilder aus der Zeit bis 1945. Ein anonymer Brief hatte die Polizisten auf den Westerwälder und sein Hobby, wie er es selbst nannte, aufmerksam gemacht. Im Verlauf der Verhandlung fragte der Richter mehrfach nach: „Sie haben keine nationalsozialistische Einstellung?“ Der 66-Jährige wehrte vehement ab: „Da distanziere ich mich. Mit Krieg und so habe ich überhaupt nichts am Hut.“

Er sammle die Gegenstände aus geschichtlichem Interesse. So sei er auch an die Waffen gekommen: Wenn Freunde oder Bekannte gestorben seien, habe er die Pistolen und Gewehre bekommen, weil die Leute gewusst hätten, dass er sich dafür interessiere. Er habe auch Bücher über Schiffe, Flugzeuge und Technik aus den beiden Weltkriegen, gab der Angeklagte an. Da hatte dessen Anwalt bereits erklärt, dass sein Mandant alle von der Staatsanwältin vorgetragenen Vorwürfe ohne jede Einschränkung einräume.

Wusste Ehefrau von Waffen?

Doch die Ehefrau, die mit eigenem Anwalt mit auf der Anklagebank saß, habe von all dem nichts gewusst. Aus gesundheitlichen Gründen sei es der 61-Jährigen nicht möglich, über die schmale Leiter in den Raum im Dachboden zu kommen, erklärte ihr Mann. Die Waffen habe er heimlich, wenn die Frau unterwegs war, in seinen Hobbyraum gebracht. „Sie hat schon bei einem Helm gesagt, sie will damit nichts zu tun haben“, erklärte der Westerwälder. Der Anwalt der Frau unterstrich das: „Sie wusste faktisch, dass er sammelt, aber was er konkret sammelt, war ihr nicht bekannt.“ Dass die Frau nicht in den Raum gelangen konnte, bestätigte auch ein Kriminalbeamter, der bei der Durchsuchung dabei war.

Doch ob die Ehefrau über die Waffen Bescheid wusste, wie es im Protokoll der Polizisten an dem Tag klar vermerkt war, oder ob sie keine Ahnung hatte, wie sowohl sie wie auch der Angeklagte wiederholt betonten, war nicht zu klären: Der Polizist, der die Gespräche geführt hatte, konnte an diesem Tag nicht befragt werden. Und auch wenn nach der Zeugenaussage einer Polizistin, die die waffenrechtliche Beurteilung verfasst hatte, klar war, dass die Maschinenpistole von 1940 nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt – sie wurde vor 1945 bei der Wehrmacht eingeführt und ist damit zu alt –, stand immer noch die Frage im Raum, ob die Waffe einsatzfähig wäre. Danach bemisst sich das Strafmaß.

Weiterer Verhandlungstermin

Zwar fehlte der Verschluss, laut einem Zeugen ein wichtiges Bauteil, doch wenn es eingesetzt werde, könnte die Waffe schussbereit sein. Ob bei der Durchsuchung nach dem Verschluss gesucht wurde, wurde nicht klar. Hier merkte der Angeklagte an, dass die Waffe durch zwei gebohrte Löcher im Lauf unbrauchbar gemacht worden war.

Diese Bohrungen tauchten jedoch in der Beurteilung nicht auf und waren auf den Fotos, die der Richter während der Verhandlung zeigte, nicht zu sehen. Er habe sie mit schwarzer Sprühfarbe vielleicht verdeckt, vermutete der Angeklagte. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass er zu einem minderschweren Fall tendiere, ging die Staatsanwältin nicht ein. „Es wird hier ein Verbrechen vorgeworfen“, erklärte sie. Da könne sie nicht sagen, das glaube sie jetzt einfach: „Es soll ja auch ein richtiges Urteil gefällt werden.“ Schließlich zogen sich der Richter und die beiden Schöffen zur Beratung zurück und entschieden, dass ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt werden soll. Für die MP40 soll das Landeskriminalamt in Mainz ein waffenrechtliches Gutachten erstellen.

Außerdem soll am zweiten Verhandlungstag bei einer Zeugenvernehmung geklärt werden, ob die Ehefrau über die Waffen Bescheid wusste. „Das wird wahrscheinlich 2025 werden“, stellte der Richter für den nächsten Termin in Aussicht.

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