Urteil aus Leipzig kippt schnellen Weg zum Marmer Neubaugebiet "Auf dem Oberschär": Marmer Häuslebauer brauchen Geduld: Bebauungsplan muss ins Regelverfahren
Urteil aus Leipzig kippt schnellen Weg zum Marmer Neubaugebiet "Auf dem Oberschär"
Marmer Häuslebauer brauchen Geduld: Bebauungsplan muss ins Regelverfahren
Wer gehofft hatte, schon alsbald sein Haus im Baugebiet „Auf dem Oberschär“ im Bad Marienberger Stadtteil Eichenstruth errichten zu können, muss sich jetzt in Geduld üben. (Symbolfoto) Jens Büttner. picture alliance / Jens Büttner/
Bad Marienberg. Wer gehofft hatte, schon alsbald sein Haus im Baugebiet „Auf dem Oberschär“ im Bad Marienberger Stadtteil Eichenstruth errichten zu können, muss sich jetzt in Geduld üben: Denn eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Sommer dieses Jahres hat Folgen für die Westerwälder Kneipp-Stadt.
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In seiner Sitzung am 30. Mai 2022 hatte der Marmer Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Oberschär“ beschlossen. Damit sollten planungsrechtliche Grundlagen für ein neues, allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.