Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist am Amtsgericht Montabaur ein 57-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Westerburg verurteilt worden, nachdem er in nicht geringen Mengen gewerblich mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Dies entscheid ein Schöffengericht um Richter Erich Massow. Obwohl der Beschuldigte mit Drogen dealte, lag bei ihm selbst keine Betäubungsmittelabhängigkeit vor.
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Nach einem anonymen Hinweisschreiben war der Angeklagte ins Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. Bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2020, bei der ein Mehrfaches von dem aufgefunden wurde, was das Gesetz als geringe Menge bezeichnet, stießen die Beamten auf 129 Gramm Marihuana, 123 Gramm Haschisch, 10,5 Gramm Kokain und 192 Gramm Amphetamin.