Westerburger Gericht räumt Angeklagtem nach Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz eine letzte Chance ein: Mann legt sich nach Trennung vor Tür der Ex: Gericht in Westerburg urteilt milde
Westerburger Gericht räumt Angeklagtem nach Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz eine letzte Chance ein
Mann legt sich nach Trennung vor Tür der Ex: Gericht in Westerburg urteilt milde
Wie oft sollte sich ein Angeklagter bewähren können? Eine Frage, die sicherlich vom Einzelfall abhängt und von der Aussicht auf eine Verhaltensänderung. Am Amtsgericht in Westerburg musste sich dieser Tage ein 39 Jahre alter Mann verantworten, der seine Ex-Lebensgefährtin, mit der er gemeinsame Kinder hat, traktiert hat.
Er durfte sich ihr wegen einer richterlichen Verfügung nicht nähern, tat es aber wiederholt dennoch und soll sie im Streit geschlagen haben. Das alles unter zweifacher Bewährung.
Am 25. April vergangenen Jahres war es laut Anklageschrift in einer Wohnung in Bad Marienberg zu einem Zwischenfall gekommen, als sich das Paar getrennt hatte und seine Ex-Freundin noch ein paar Dinge abholen wollte.