Untreue-Prozess Zeugen sehen ehemalige Vorsitzende als Strippenzieherin: Lebenshilfe Westerwald: Angeklagte streitet bei Prozessauftakt alle Vorwürfe ab
Westerwaldkreis. Fremdes Vermögen soll sie veruntreut haben und Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden. Die ehemalige Vorsitzende der Lebenshilfe Westerwald muss sich wegen des Verdachts der Untreue vor dem Amtsgericht in Montabaur verantworten. Vier Prozesstage sind vorgesehen. Sieben Zeugen hörte der Vorsitzende Richter Christoph Brand am ersten Prozesstag. Doch zuvor ergriff die Angeklagte ausführlich das Wort.
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Die Anklage, die der Staatsanwalt verlas, umfasst im Wesentlichen drei Vorwürfe.
1 So soll die Angeklagte eigenmächtig eine Kapital- sowie eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, die vom Konto der Lebenshilfe bezahlt worden sind.