Westerwaldkreis. Fast zweieinhalb Stunden wurde die kaufmännische Angestellte der Lebenshilfe gestern bei der Fortsetzung des Prozesses gegen die ehemalige Vorsitzende der Lebenshilfe befragt, die sich wegen Untreue vor dem Schöffengericht Montabaur verantworten muss. Die Zeugin erklärte, immer und in allen Fällen auf Anweisungen der Ex-Vorsitzenden der Lebenshilfe gehandelt zu haben.
Aktualisiert am 20. September 2018 18:20 Uhr
Einen Kooperationsvertrag oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Verein Integration und der Lebenshilfe habe sie nie gesehen, ihre ehemalige Vorgesetzte habe aber immer von dem Kooperationspartner (dem Verein, Anm. der Red.) gesprochen. Weil dieser keine Not leiden dürfe, wie die Angeklagte ihr wiederholt erklärt habe, habe sie immer wieder auf deren Anweisungen Rechnungen zugunsten des Vereins schreiben müssen.