Lampenständer-Fall: Sicherungsverwahrung ist nach Haftende zu prüfen
Landgericht: Angeklagter bleibt für Allgemeinheit gefährlich
Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/dpa/Symbolbild
David Ebener/dpa/Symbolbild. dpa

Koblenz/Westerburg. Mit einem Lampenständer hatte der heute 69-jährige Karl-Heinz S. am 10. April 2018 in Westerburg einen Freund und früheren Geschäftspartner erschlagen. Er wurde deshalb am 18. Oktober 2018 am Landgericht Koblenz des Totschlags für schuldig befunden und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus war die Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Die Anwälte des Angeklagten gingen in die Revision, worauf der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich der Sicherungsverwahrung aufhob und die Sache wegen fehlender formell-rechtlicher Voraussetzungen zur erneuten Entscheidung nach Koblenz zurückverwies.

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