Über zwei Aspekte hatte der Selterser Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung zu beschließen: Einerseits ging es um die Nutzungsintensität des Firmenareals, die sich in der Grundflächenzahl niederschlägt, andererseits um den Verlauf der geplanten Lärmschutzwand angesichts eines leicht geänderten Grundstückszuschnitts. Beide Änderungen wurden bei wenigen Stimmenthaltungen angenommen.
Die Lärmschutzwand war lang heiß diskutiertes Thema bei den Anliegern – in der Sitzung des Stadtrats ging dann alles ganz schnell: Mit den Vorarbeiten für den ersten Abschnitt soll noch in diesem Monat begonnen werden, konkretisiert Michael Müller von der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde auf Nachfrage. Es sind Abrissarbeiten und die Verlegung von Stromleitungen erforderlich, ehe mit der eigentlichen Errichtung der Lärmschutzwand angefangen werden kann.
Dies soll im Oktober der Fall sein. „Die Arbeiten sind teils sehr aufwendig, weil eine bis zu fünf Meter hohe Böschung überwunden werden muss, auf die die 3,50 Meter hohe Lärmschutzwand noch aufgesetzt wird“, erklärt Müller. Je nach Witterung über den Winter könnte der Bau dennoch im März bereits abgeschlossen sein – im Anschluss erfolge die Begrünung, soweit vorhandene Bäume diese Funktion nicht schon erfüllen.
Der Verlauf der Lärmschutzwand im zweiten Bauabschnitt wurde leicht abgeändert: Die Firma Schütz hat am Brautweg ein ans Unternehmensgelände angrenzendes Grundstück erworben, über welches die Wand verlaufen soll. Ein Anlieger hatte darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu einem benachbarten Gewerbebetrieb einen Streifen des nun Schütz gehörenden Areals in Anspruch nimmt. Wie Michael Müller ganz aktuell nach Besprechungen zwischen der Bauverwaltung, der Stadtspitze und Firmenvertretern im Stadtrat verkünden konnte, ist Schütz bereit, den Verlauf der Lärmschutzwand anzupassen und den für die Betriebszufahrt benötigten Streifen abzugeben.
Die Grundflächenzahl gibt den Anteil versiegelter Fläche an der gesamten Grundstücksfläche wieder. Sie betrug seinerzeit für Industriegebiete maximal 0,8. Tatsächlich wird auf dem Schütz-Gelände bereits ein höherer Anteil erreicht, zumal mittlerweile neben der mit Gebäuden bebauten auch die für Fahrwege versiegelten Flächen einbezogen werden. Nachdem zunächst 2018 eine Erhöhung auf eine Grundflächenzahl von 0,9 beschlossen worden war, hat sich inzwischen gezeigt, dass auch diese für den Bestand nicht ausreicht, weshalb das Unternehmen darum bat, die Zahl auf 0,95 zu erhöhen.
Die siedlungsnahen Firmenflächen seien ohnehin bereits in höherem Maße versiegelt, für diese ergebe sich keine Änderung, erklärte Müller. Zudem habe sich eine weitere Bewertungsgrundlage geändert: „Heute werden ökologische Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr wie früher auf dem Betriebsgelände vorgenommen, sondern, mit den Fachbehörden abgestimmt, andernorts.“ So könne Schütz etwa am Hof Hasselberg Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.