Reiseveranstalter muss 81-Jährigem und seiner Begleiterin Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zahlen
Kreuzfahrt unterbrochen: Rentner durfte nach kurzem Krankenhausaufenthalt nicht mehr an Bord
Justizia
Eine Statue der Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa

Westerwaldkreis. Ein 81 Jahre alter Mann hatte eine Kreuzfahrt unternommen, wurde krank und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Als er nach kurzer Genesung wieder an Bord des Kreuzfahrtschiffes wollte, verweigerte der Schiffsarzt ihm den Zutritt, weil zwischenzeitlich an Bord eine Influenza ausgebrochen war und er mögliche gesundheitliche Risiken für den Westerwälder befürchtete. Der 81-Jährige verklagte den Reiseveranstalter am Amtsgericht in Westerburg auf Schadensersatz – und bekam Recht. Daraufhin legte das Reiseunternehmen am Koblenzer Landgericht Berufung gegen die Entscheidung ein – und unterlag ein zweites Mal.

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Und das ist der Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung: Ein 81-jähriger Rentner hatte zusammen mit einer Begleiterin im März 2017 eine Kreuzfahrt von Singapur nach Barcelona gebucht. Nach Antritt der Reise erkrankte der Kläger in Penang an einer Lungenerkrankung (COPD).

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