Gemeinde Höhn erlaubt Bürgermeisterin ein ordentliches "Zubrot" - Jetzt prüft die Kommunalaufsicht die Hauptsatzung
Kommunalaufsicht eingeschaltet: Kassiert Ortsbürgermeisterin von Höhn monatlich 3000 Euro extra?
Die im Kreishaus in Montabaur angesiedelte Kommunalaufsicht wertet Unterlagen und Stellungnahmen aus. Foto: Markus Müller
Markus Müller

Höhn. Welchen Verdienstausfall kann ein Ortsbürgermeister für seine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gemeinde geltend machen? Diese Frage prüft derzeit die bei der Kreisverwaltung in Montabaur angesiedelte Kommunalaufsicht. Im konkreten Fall geht es um die Gemeinde Höhn.

Deren Hauptsatzung erlaubt es Ortsbürgermeisterin Karin Mohr, monatlich 100 Stunden abzurechnen – zu einem Stundensatz von 30 Euro. Zusammen mit ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung von 1750 Euro (der derzeit gültige Satz in Ortsgemeinden zwischen 3001 und 4000 Einwohnern) könnten sich die Einkünfte der freiberuflichen Rechtsanwältin für ihre Tätigkeit an der Spitze der Gemeinde also auf 4750 Euro summieren.

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