Kein Glück im Spiel
Kommt Jugendherberge Montabaur, muss Casino weichen
Vom Eingang des Spiel-In-Casinos in Montabaur ist das Rathaus, das zur Jugendherberge umgebaut werden soll, sogar zu sehen. Der zulässige Mindestabstand von 500 Metern zu einer Einrichtung für Minderjährige ist weit unterschritten.
Katrin Maue-Klaeser

Die Spielhalle an der Montabaurer Wilhelm-Mangels-Straße liegt im „Bannkreis“ des Jugendschutzes, der für Einrichtungen gilt, die vor allem von Minderjährigen besucht werden. Dieser Widerstreit muss von der Verbandsgemeinde gelöst werden.

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Der Montabaurer Verbandsgemeinderat trifft am Donnerstag, 26. Juni, in seiner Sitzung die finale kommunalpolitische Entscheidung über das Projekt City-Jugendherberge. Nachdem sowohl die Hauptausschüsse der Stadt und der Verbandsgemeinde als auch der Stadtrat dem Vorhaben bereits einhellig zugestimmt haben, wäre es überraschend, wenn sich im VG-Rat keine überwiegende Mehrheit für den Verkauf des Rathauses am Konrad-Adenauer-Platz und den Umbau durch die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland fände.

Allerdings gibt es – neben der in Hübingen befürchteten Konkurrenz zum dortigen Familienferiendorf und der öffentlichen Kritik an einer als mangelhaft empfundenen Bürgerbeteiligung in der Kreisstadt – ein weiteres Hindernis zu überwinden: Gemäß Paragraf 10, Satz 4, Landesglücksspielgesetz darf im 500-Meter-Radius um Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, keine Glücksspieleinrichtung betrieben werden. Und eine Jugendherberge wird schon ihrer Bestimmung nach überwiegend von Jugendlichen besucht.

Das Rathaus, das zur Jugendherberge umgebaut werden soll, und die Spielhalle trennen nur der Konrad-Adenauer-Platz und die Wilhelm-Mangels-Straße.
Katrin Maue-Klaeser

Zwischen dem geplanten Jugendherbergsstandort und dem Casino „Spiel-In“ an der Wilhelm-Mangels-Straße, direkt gegenüber dem Konrad-Adenauer-Platz, liegen indes noch nicht einmal 100 Meter Luftlinie. Das Verbot betrifft laut Aufsichtsbehörde zudem Gaststätten „mit Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“ – wie viele solcher Einrichtungen mag es innerhalb des 500-Meter-Umkreises um das Rathaus geben?

Für Jacob Geditz, Vorstandsvorsitzender der Jugendherbergen in RLP und dem Saarland, ist dieser Umstand ein neues Problem – und keines, das seinen Verband betrifft: „So etwas hatten wir noch nie“, sagt er auf die Frage, ob es ähnliche Interessenskollisionen schon bei anderen Bauvorhaben des Jugendherbergswerks gab. Diesen Widerstreit aufzulösen, sei aber ganz klar Aufgabe der Kommune. Das wird aus dem Rathaus bestätigt: Die Umsetzung des Glücksspielgesetzes ist Sache der Verbandsgemeinde.

„Wir stehen dazu im Kontakt mit den Betreiberfirmen dieser Angebote in Montabaur.“
Das teilt die Pressestelle der Verbandsgemeinde Montabaur mit.

Die Verbandsgemeinde sei sich des Problems bewusst, heißt es aus der Montabaurer VG-Verwaltung auf Anfrage unserer Zeitung: „Das Thema Abstandsgebot zu Vergnügungsstätten (dazu zählen auch Spielhallen) haben wir in Bezug auf die geplante City-Jugendherberge im Blick“, antwortet die Pressestelle: „Wir stehen dazu im Kontakt mit den Betreiberfirmen dieser Angebote in Montabaur.“ Da die wirtschaftlichen Interessen privater Dritter berührt seien, könne sich die Verwaltung nicht zu konkreten Inhalten äußern.

Allerdings beschäftige das Landesglücksspielgesetz und seine Umsetzung die VG-Verwaltung „immer wieder und überall dort, wo entsprechende Betriebe ansässig sind“. Dabei gehe es insbesondere um das Abstandsgebot zu Einrichtungen, die überwiegend von Jugendlichen besucht werden. Auch die Übergangsfristen, die mit dem neuen Gesetz von 2021 eingeräumt wurden, seien ein wichtiger Aspekt: „Als Verbandsgemeindeverwaltung sind wir Genehmigungsbehörde für Vergnügungsstätten und setzen hier Landesrecht um, die Aufsichtsbehörde seitens des Landes ist die ADD. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer fließen der Verbandsgemeinde zu.“ Es handle sich um eine der wenigen „eigenen“ Steuern der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz.

Bestandsschutz scheint es nicht zu geben

Wie das Problem gelöst werden kann, ist noch nicht klar. Einen Bestandsschutz für Betriebe, die der Glücksspielaufsicht unterliegen, scheint es nicht zu geben. Inwieweit die Betreiber sich bereits mit dem Thema befasst haben oder in Verhandlungen mit der Verwaltung stehen, war nicht herauszufinden: Die Geschäftsführung der Spiel-In Casino GmbH & Co. KG mit Sitz in Kölbingen war für eine Auskunft zu dem Interessenskonflikt für unsere Redaktion nicht zu erreichen.

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