Bereits 2022 war der 37-Jährige von der 12. Strafkammer um Richterin Anne Werner zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt worden. Aufgrund eines fehlerhaften Urteils wird der Prozess nun von der 10. Strafkammer vor Richterin Julia Rau in Koblenz neu verhandelt.
Es war ein Tag, den eine Grundschulleiterin so schnell nicht vergessen wird. Als der 37-Jährige seinerzeit den Schulhof der Grundschule in Mayen betrat, dachte sie zunächst, dass er der Vater von einem der Kinder sei. Als der Mann mit dem Finger auf Kinder zeigte und dies mit den Worten „Liebe machen“ kommentierte, war die Schulleiterin fassungslos. „Wie bitte?“, habe sie gefragt. Die Kinder, so die Schulleiterin, seien erschrocken gewesen.
Sie verwies den Angeklagten des Schulgeländes. Infolge des Vorfalls führte die Rektorin Projekttage ein, bei denen es unter anderem darum ging, wie sich die Kinder gegenüber fremden Menschen zu verhalten haben. Die Eltern habe sie mit einem Elternbrief über das Vorkommnis informiert, erklärte die Zeugin weiter.
Lange Liste an Tatvorwürfen
Der selbst ernannte „König von Eritrea“, der sich seit Kurzem nicht mehr als König sieht, sorgte auch in der Westerwälder Kreisstadt für Aufsehen. Mit der Begründung, dass er der „Chef der Welt“ sei, soll er für 24,91 Euro in einem Montabaurer Geschäft Kosmetikgegenstände gestohlen haben, wobei er ein Klappmesser bei sich trug. Darüber hinaus soll der Angeklagte im März und April 2021 weitere Ladendiebstähle begangen haben.
Im November 2020 soll der 37-Jährige in zwei Fällen mit der Bahn gefahren sein, ohne zu bezahlen. Zudem soll der Beschuldigte im August 2020 eine Reinigungskraft in einer Bäckerei und die Mitarbeiterin eines Kindergartens sexuell belästigt haben. Insgesamt legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten in der Zeit vom August 2020 bis April 2021 insgesamt sieben Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen zu haben, weshalb die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
Ein Polizist sagte nun aus, dass der Angeklagte seinerzeit einen verwirrten Eindruck gemacht habe. Zudem habe der 37-Jährige die Kollegin des Beamten anzüglich angesehen und zu Protokoll gegeben, dass er sich an Frauen „bedienen“ dürfe.
37-Jähriger möchte nach Klinik-Entlassung auch Medikamente absetzen
Ein Arzt der Klinik Nette-Gut berichtete, wie sich der 37-Jährige in der psychiatrischen Einrichtung in Andernach verhalte. Seine Medikamente nehme er freiwillig. Das habe aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft und Einsicht des Patienten allerdings einige Zeit gedauert. Dennoch, so der Arzt, stelle der Angeklagte zahlreiche Forderungen an die Belegschaft.
Der begleitete Ausgang aus dem Nette-Gut, der zunächst mit Personal und anschließend mit Patienten erprobt worden sei, funktioniere gut. Mehrfach habe der 37-Jährige seinem Arzt gegenüber betont, dass er, sofern er aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen werde, nach Eritrea zurückkehren wolle.
Im selben Atemzug habe er jedoch erklärt, dass er seine Medikamente absetzen werde, sofern er die Einrichtung dauerhaft verlasse. Zuletzt sei dem Pflegepersonal aufgefallen, dass sich der Mann zwölfmal täglich die Zähne putze. Physisch leide der Angeklagte an einer Hepatitis-B-Erkrankung.
Der Prozess geht am Freitag, 17. März, um 9 Uhr vor der 10. Strafkammer um Richterin Julia Rau am Landgericht Koblenz weiter.