Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Montabaur. Birgit Piehler
Ein 29-Jähriger ist am Amtsgericht Montabaur wegen Handels mit Cannabis verurteilt worden. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus und verpflichtete den Angeklagten unter anderem dazu, seine Therapie fortzusetzen.
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Ein 29-jähriger Mann ist am Amtsgericht Montabaur wegen Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen.