Auf den Kreis kommen aber weitere Kosten in Millionenhöhe zu
Kindertagesstätten: Wäller Einrichtungen bieten genügend Plätze an
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Innerhalb eines Jahres ist die Einwohnerzahl des Westerwaldkreises von 204.000 auf 208.000 angestiegen. „Das wirkt sich natürlich auch auf unsere Kindertagesstätten und Schulen aus“, machte Landrat Achim Schwickert in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses deutlich.

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Dort wurde die 33. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans für das Jahr 2023/2024 beraten und dann schließlich auch einstimmig beschlossen. „Steigende Zahlen haben aber auch gute Auswirkungen: So haben wir keine Überkapazitäten“, freute sich der Landrat.

Immerhin geht es in dem Plan, nach dem auch mit dem Land und anderen Kostenträgern abgerechnet werden muss, um 126 Einrichtungen. „Von denen zwei – in Oberelbert und Höhr-Grenzhausen – noch gar nicht gebaut sind“, machte Schwickert deutlich.

Grundsätzlich stellte er zu dem Plan für das Kita-Jahr 2023/2024 fest: „Für die ein- bis sechsjährigen Kinder im Kreis übersteigen rechnerisch die Platzangebote den tatsächlichen Bedarf. Das heißt: Der Rechtsanspruch kann erfüllt werden.“ In Zahlen bedeutet das: 10.376 zur Verfügung stehenden Plätzen steht ein statistischer Bedarf von 9623 Plätzen gegenüber.

Ganztagsbetreuung verbessert

Bei den Kindern unter zwei Jahren sehe es noch etwas anders aus: Hier liegt der Bestand an U 2-Plätzen unterhalb des statistischen Bedarfs für das kommende Kita-Jahr. Schwickert dazu: „Die tatsächlichen Bedarfe liegen erfahrungsgemäß aber unter den statistischen Zahlen.“ Denn die tatsächliche Zahl der Einjährigen ist zum Stichtag 1. September gar nicht zu ermitteln, da die Kinder zum Teil noch nicht geboren sind. Hier wird mit Durchschnittszahlen gerechnet.

„Bereits seit mehreren Jahren ist der Westerwaldkreis dem Bedarf der Eltern nach Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung ihrer Kinder großzügig nachgekommen“, stellte Schwickert fest. „Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden mit dem Rechtsanspruch seit 1. Juli 2021 verbessert. Auch bereits die Sieben-Stunden-Betreuung über Mittag mit Mittagessen stellt ein Ganztagsangebot dar.

Darüber hinaus bietet der Kreis auch die Betreuung der Kinder über acht und neun Stunden an. Die Plätze im Acht- und Neun-Stunden-Block entsprechen der bisherigen Anzahl an Ganztagsplätzen und bilden somit die Lebens- und Arbeitswirklichkeit der berufstätigen Eltern im Westerwaldkreis ab.“ Mit einer Grafik machte der Landrat deutlich, dass 46 Prozent der Ü 2-Plätze eine Betreuungszeit von neun Stunden, 41 Prozent eine von sieben und 13 Prozent eine von acht Stunden bieten. Sowohl der Rechtsanspruch auf sieben Stunden durchgängige Betreuung mit Mittagessen als auch die Entwicklung der Kinderzahlen insgesamt hat in der 33. Fortschreibung bei einigen Kitas Umbau- und/oder Sanierungsmaßnahmen zur Folge.

„Am besten, man wirft die Zahlen fort.“

Landrat Achim Schwickert zu falschen Prognosen der Statistiker zur Bevölkerungsentwicklung

Wie die Träger in den Bedarfsplanungsgesprächen berichteten, verzögern sich die geplanten Maßnahmen etwa durch fehlende Beschlüsse der Gremien, ausstehende Bewilligungen der Landeszuschüsse, gestiegene Kosten sowie überlastete Fachbetriebe (Handwerk).

„Durch gegenseitige Ausweiche (Nutzung von Platzkapazitäten in den Nachbareinrichtungen) gelingt es jedoch, auch in der Fläche ausreichende Betreuungsangebote für Kinder von ein bis sechs Jahren zur Verfügung zu stellen“, freut man sich beim Kreis. Aber schon das Personal kostet den Kreis und die Träger viel Geld: So handelt es sich um jährlich wiederkehrende Gesamtpersonalkosten für rund 268 Stellen in Höhe von fast 17,5 Millionen Euro. Bei einem durchschnittlichen Kreisanteil von fast 43 Prozent rechnet man allein beim Personal für Angebotserweiterungen um zusätzliche Kosten von fast 7,5 Millionen Euro.

Als einziger Redner sprach Karl-Heinz Boll Jugendamtsleiter Udo Sturm und seiner Kollegin Alexandra Khan Dank für die geleistete Arbeit aus. Und er freute sich, dass der Ausschuss dem Landrat und der Jugendamtsleitung die Möglichkeit eröffnete, bei Bedarf noch Feinjustierungen bei der Zahl der Plätze oder beim Stundenkontingent im Plan vorzunehmen.

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