Verurteilter zeigt sich vor Gericht reumütig und kommt mit einer Geldstrafe davon
Kinderpornos hochgeladen: Geldstrafe für 22-jährigen Westerwälder
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Zu einer Geldstrafe ist ein junger Mann in Montabaur verurteilt worden. Symbolfoto: obs/CODUKA GmbH/k.A. (Pixabay)
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Westerwaldkreis. Zu einer Verwarnung sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro ist ein 22-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde  Westerburg verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann von September 2021 bis Juni 2022 insgesamt vier Kinderpornos in seinem Besitz hatte. Die Entscheidung traf das Jugendschöffengericht in Montabaur um Orlik Frank-Pilz. Auch wenn es der Vater des Beschuldigten ablehnt, möchte der junge Mann dennoch zukünftig psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Auf Plattformen wie Snapchat besaß der 22-Jährige kinderpornografisches Material, das er hochlud. Vor Gericht entschuldigte sich der einsichtige und reumütige Mann für seine Taten: „Ich bereue das, was ich getan habe. Es wird definitiv nicht noch mal passieren”, sagte der Angeklagte und ergänzte: „Und ich werde überlegen, ob ich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen werde, auch wenn mein Vater davon nicht viel hält.”

Der Angeklagte ist gelernter Kaufmann und seit rund einem Jahr arbeitslos. Vorbestraft ist er nicht.

Geld fließt an Berliner Verein

Das Jugendschöffengericht entschied sich letztlich dafür, den Angeklagten zu verwarnen, außerdem muss er insgesamt 1000 Euro an den Verein Dermakids zahlen. Dermakids ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verein mit Sitz nahe Berlin. Er hilft Kindern und Jugendlichen mit der seltenen Erkrankung Epidermolysis bullosa (EB) schnell und unbürokratisch, die Versorgungs- und Lebenssituation zu verbessern.

Laut Orlik Frank-Pilz konnte der Verurteilte froh sein, dass er sich noch vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste und nicht vor einem Schöffengericht: „Ansonsten droht Ihnen ganz schnell eine Haftstrafe”, erklärte er. Allein der Besitz kinderpornografischen Materials wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren im Erwachsenenstrafrecht geahndet. „Und so eine Tat würde sich ganz schnell in der Haft herumsprechen”, betonte der Richter, der abschließend noch ergänzte: „Es ist alles gesagt. Schauen Sie, dass Sie nicht wiederkommen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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