Justiz Bundesgerichtshof befasst sich mit Fall in Höhr-Grenzhausen - Mädchen fast ertrunken: Kind nach Badeunfall schwerstbehindert: Eltern klagen vor dem Bundesgerichtshof
Justiz Bundesgerichtshof befasst sich mit Fall in Höhr-Grenzhausen - Mädchen fast ertrunken
Kind nach Badeunfall schwerstbehindert: Eltern klagen vor dem Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungen gut verzinster Bausparverträge bestätigt. Foto: Uli Deck/dpa Uli Deck/dpa. dpa
Höhr-Grenzhausen/Karlsruhe. Ein Badeunfall im Naturschwimmbad Linderhohl in Höhr-Grenzhausen beschäftigt im April den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Eltern des betroffenen Mädchens fordern vom Betreiber Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihre seinerzeit zwölfjährige Tochter war im Sommer 2010 beinahe in der Schwimmteichanlage ertrunken und ist seitdem schwerstbehindert. Verhandelt wird am Donnerstag, 6. April.
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Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs berichtet, sind der Sprungbereich und der Schwimmerbereich im Naturschwimmbad durch Bojen voneinander abgegrenzt, die mit Seilen auf dem Seeboden verankert sind. Das damals zwölfjährige Kind verfing sich an einem Freitagnachmittag im Juli 2010 aus ungeklärten Umständen beim Tauchen in einem der Befestigungsseile und blieb unter Wasser hängen.