Vor Gericht stehen vier Angeklagte im Alter von 42, 40, 44 und 33 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Zeitraum von mindestens Juni bis Oktober 2017 als Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Wobei die Beschreibung „nicht geringe Menge“ hier wirklich greift, denn bei den angeklagten Taten ging es um Mengen zwischen einem und zehn Kilo Kokain von guter bis sehr guter Qualität, also mit einem Wirkstoffgehalt von deutlich mehr als 80 Prozent.
Die Bande war, so der Vorwurf, darauf spezialisiert, hochwertiges Kokain von den Niederlanden bis Osteuropa zu transportieren und zu verkaufen. Dazu bedienten sie sich als Tarnung der Überführung älterer Gebrauchtwagen, in denen die Drogenverstecke professionell verbaut waren. Ab Juni 2017 hatten sie aber dann Kontakt mit mehreren Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern des Bundeskriminalamts, denen sie mehrfach Lieferungen von Kokain zwischen einem und zehn Kilo in Aussicht stellten, auch über größere Mengen wurde verhandelt.
Im Oktober fand laut Staatsanwaltschaft ein Transport von 3 Kilogramm Kokain von Rotterdam über Dierdorf nach Sofia statt, die Drogen wurden dort verkauft. Bei den geplanten Verkäufen an die verdeckten Ermittler kamen öfter behauptete Lieferschwierigkeiten dazwischen, zumindest kam es aber in Rotterdam zur Übergabe einer Probe am 13. Oktober. Fünf Tage später erfolgte dann dort die Verhaftung zweier Mitglieder der Bande und die Beschlagnahmung von etwas über zehn Kilogramm Kokain, die zwei weiteren wurden zeitnah auf einem Garagenhof festgenommen, wo ein präparierter Transporter mit bulgarischen Kennzeichen bereitstand.
Was die geplante Länge des Prozesses betrifft, signalisierten mehrere der Verteidiger die Bereitschaft zu einem Verständigungsgespräch. Sollten die Angeklagten – zumindest teilweise – gestehen, könnte der Prozess erheblich verkürzt werden. Bisher zumindest ist, und das wäre für das Koblenzer Landgericht neu, eine audiovisuelle Befragung der Vertrauenspersonen und der verdeckten Ermittler geplant – unter strengen Auflagen: Die Zeugen werden dann per Videokonferenz live zugeschaltet, allerdings so, dass man sie weder klar sehen, noch ihre Stimmen wiedererkennen kann. Nur ihre individuelle Sprechweise sei auf diese Art nicht zu verbergen, was wohl während der Befragungen einen Ausschluss der Öffentlichkeit bedingen würde, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Bendel. Der Prozess wird fortgesetzt.