Sexueller Missbrauch an junger Frau kann vom Jugendschöffengericht nicht aufgeklärt werden - Keine Beweise gegen 21-jährigen Angeklagten: Keine Beweise gegen 21-jährigen Angeklagten: Mann freigesprochen vom Vorwurf der Vergewaltigung
Sexueller Missbrauch an junger Frau kann vom Jugendschöffengericht nicht aufgeklärt werden - Keine Beweise gegen 21-jährigen Angeklagten
Keine Beweise gegen 21-jährigen Angeklagten: Mann freigesprochen vom Vorwurf der Vergewaltigung
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht. David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener
Die Vorwürfe gegen einen 21-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Westerburg wogen schwer: Die Staatsanwaltschaft Koblenz warf ihm vor, dass er im Sommer 2020 eine 18-Jährige vergewaltigt hatte. Da es keine Beweise gibt, die diesen Vorwurf belegen können, ist der Mann vom Jugendschöffengericht um Richter Orlik Frank-Pilz letztlich freigesprochen worden.
Eine Betreuerin berichtete ausführlich über das Leben der beiden, die im Mittelpunkt des gesamten Prozesses stehen. Sowohl mit dem 21-Jährigen als auch mit der 18-Jährigen führte sie regelmäßig mütterliche Gespräche und erklärte ihnen, wie man sich als junger Erwachsener zu verhalten habe, wenn man eben die sogenannten Schmetterlinge im Bauch habe: „Wenn ein Mädchen von dir nichts will, dann geh ihr einfach aus dem Weg.