Eisenketten und Warnschilder sperren die Brücke über den Mühlengraben bei Heuzert: Der Anlieger beansprucht das Bauwerk als sein Eigentum und verwehrt die Nutzung auch Wanderern und Radfahrern. Röder-Moldenhauer
Die Heuzerter können den Mühlengraben weiterhin nicht überqueren: Ein Anwohner sperrt den direkten Weg in den Gemeindewald, weil er die Brücke als sein Eigentum beansprucht. Nun muss das Gericht entscheiden.
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Die Brücke vom Ort Heuzert in den Gemeindewald ist weiterhin gesperrt. Der Anlieger am Mühlengraben, der die Brücke als sein privates Eigentum betrachtet und Fußgängern, Radfahrern, aber auch Waldarbeitern die Überquerung des Mühlengrabens verwehrt, und die Ortsgemeinde konnten sich seit dem ersten Verhandlungstermin vor dem Landgericht nicht auf einen Grenzfeststellungsvertrag einigen.