Wäller CDU und die Friedhöfe
Kann Opa demnächst im eigenen Garten bestattet werden?
Mittlerweile sind auch auf Westerwälder Friedhöfen Erdbestattungen selten geworden. Wenn es nach der Landesregierung geht, könnten aber auch Urnenbestattungen auf öffentlichen Begräbnisstätten demnächst selten werden.
Markus Müller

Bedeutet der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zum neuen Bestattungsgesetz das Ende der Friedhöfe? Oder wirft er noch viel weitergehende Fragen auf? Das diskutierte jetzt die Wäller CDU digital mit Fachleuten, Bürgermeisterns und Bürgern.

Lesezeit 3 Minuten

Kann bei der Bestattung des Opas im eigenen Garten, der Aufbewahrung seiner Urne auf dem heimischen Kamin oder bei seiner Bestattung im Rhein oder in der Lahn ein würdevoller Umgang mit menschlichen Überresten dauerhaft gewährleistet werden? Und wer entscheidet überhaupt, wo die Urne steht und was passiert, wenn das Grundstück verkauft wird? Diese und weitere Fragen wurden bei der der Veranstaltungsreihe „Impulse digital“ der Westerwälder CDU-Kreistagsfraktion, die unter dem Thema „Neues Bestattungsgesetz – das Ende der Friedhöfe?“ stand, heftig diskutiert.

Anlass für das online geführte Gespräch war der Entwurf des von der Landesregierung eingebrachten Entwurfes zu einem neuen Bestattungsgesetz, der schon im Juli beschlossen werden könnte. Während einige der geplanten Änderungen unstrittig sind (wie eine Regelung für sogenannte Sternenkinder), werden andere derzeitig heftig diskutiert, „weil sie wenig konkret formuliert und teilweise noch nicht zu Ende gedacht sind“, so Stephan Krempel, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Große Knackpunkte im Entwurf sind der geplante Wegfall der Sarg- wie auch Friedhofspflicht, machte die CDU-Landtagsabgeordnete Jenny Groß deutlich. Auch die Bestattung in Flüssen stoße auf viel Kritik.

In vielen Westerwälder Gemeinden mussten in jüngster Zeit auf den Friedhöfen große Flächen in mit Gräbern fast unbelegte Rasenflächen umgewandelt werden. Könnten durch den geplanten Wegfall der Bestattungspflicht künftig sogar die Aussegnungshallen überflüssig werden, von denen in Nomborn sogar eine alte und eine neue vorhanden sind?
Markus Müller

Für die Katholische Kirche stellte der Pressesprecher des Bistums Limburg, Stephan Schnelle, fest: „Für uns ist das Verstreuen der Asche oder die private Aufbewahrung zu Hause keine Option. Das widerspricht dem christlichen Verständnis der Gemeinschaft der Lebenden und Verstorbenen.“ Als Ortsbürgermeister von Hillscheid sagte Schnelle, dass der Gesetzesentwurf viele finanzielle und rechtliche Fragen aufwerfe und: „Was wird aus unseren Friedhöfen?“

Für die Evangelische Kirche freute sich Pfarrerin Monika Christ aus Höhr-Grenzhausen zwar darüber, dass durch den Gesetzesentwurf eine breite Debatte angestoßen worden sei, aber: „Die Urne auf dem Kaminsims lehnen wir ab.“ Und: „Wir brauchen die Friedhöfe für die kollektive Trauer.“

„Was passiert mit der Urne im Garten, wenn das Haus verkauft wird? Oder wer von den Angehörigen entscheidet, wo die Urne aufbewahrt wird?“
CDU-Fraktionschef Stephan Krempel kennt sich als Anwalt auch mit den Problemen beim Erbrecht gut aus.

Markus Hof, Bürgermeister der VG Westerburg und Ortsbürgermeister in Berzhahn, machte deutlich, dass im ländlichen Raum bereits heute eine Vielzahl von Bestattungsformen vorhanden sind. Individuelle Wünsche von Verstorbenen und Angehörigen könnten in den meisten Fällen berücksichtigt werden. Im sehr liberal geprägten Gesetzentwurf blieben viele notwendige Regelungen (unter anderem Bestattungshygiene oder Zuständigkeiten) ungeklärt.

Der Bestatter Markus Trenk (Zehnhausen b. W.) und Hermann Hubing, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Bestattungskultur und Landesinnungsmeister, sehen den geplanten Wegfall der Sargpflicht äußerst kritisch. Sowohl bei Erdbestattungen wie auch Einäscherungen sei der Sarg schon aus biologischen und technischen Gründen zwingend erforderlich. Für religiös motivierte Tuchbestattungen müssten da handhabbare Lösungen gefunden werden, machten sie deutlich.

Immerhin werden die Flächen für kleine Urnengräber oder auch Urnenwandgräber auf den Westerwälder Friedhöfen noch recht schnell belegt. Das könnte sich ändern, wenn mit dem neuen Bestattungsgesetz die Friedhofsplicht wegfällt.
Markus Müller

Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland regte an, eine länderübergreifende Regelung der Bestattungskultur zu prüfen: „Denn es könne ja nicht sein, dass in Limburg völlig anders bestattet wird wie in Wallmerod.“ Es wurde auch die Frage in den Raum geworfen, wie denn eine Flussbestattung in der Lahn funktionieren soll, wenn dort zwei Bundesländer betroffen sind.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Jenny Groß zog am Ende der einstündigen Online-Diskussion das Fazit: „Das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz in seiner derzeit diskutierten Form ist noch nicht komplett ausgereift. Es wird eine tiefere Debatte mit allen Beteiligten benötigt. Die Expertise der Verbände, der Kirchen, der betroffenen Institutionen und Kommunen ist bei einem solch zentralen Gesetzvorhaben, das keine zeitliche Dringlichkeit hat, von herausragender Bedeutung. Sie muss entsprechend gewürdigt werden, dies ist bisher nicht geschehen. Der Wegfall der Friedhofspflicht sowie der Sargpflicht sind ein massiver Einschnitt. Trauernde brauchen Orte des Gedenkens.“

Top-News aus der Region