Westerwald
Junge aus dem Westerwald geht seit drei Jahren nicht in die Schule

Westerwald - Ein 14-jähriger Junge aus dem Unterwesterwald hat seit drei Jahren keine Schule mehr besucht. Bereits als 11-Jähriger konnte er sich mit seiner Verweigerungshaltung durchsetzen. Die überforderten Eltern haben mehrfach Psychologen und Experten des Jugendamts hinzugezogen. Es gelang ihnen jedoch nicht, den Jungen wieder regelmäßig in die Schule zu schicken.

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Westerwald – Ein 14-jähriger Junge aus dem Unterwesterwald hat seit drei Jahren keine Schule mehr besucht. Bereits als 11-Jähriger konnte er sich mit seiner Verweigerungshaltung durchsetzen. Die überforderten Eltern haben mehrfach Psychologen und Experten des Jugendamts hinzugezogen. Es gelang ihnen jedoch nicht, den Jungen wieder regelmäßig in die Schule zu schicken.

Obwohl in Deutschland eigentlich eine Schulpflicht besteht, hat der Jugendliche seit 2007 keinen Unterricht erhalten. Sein Bildungsstand entspricht in etwa dem eines Grundschülers. Auch mehrmalige Einweisungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie brachten keine Besserung. Sicher diagnostiziert wurde lediglich eine hyperaktive Störung. Der gemessene Intelligenzquotient liegt im Bereich des Normalen. Der Junge begründet seine Schulverweigerung lapidar mit Worten wie „Ich habe keine Lust“ und „Da ist es langweilig“.

Die Eltern vermuten, dass es eine psychische Ursache gibt, die bislang nicht erkannt wurde. Ihre drei älteren Kinder haben alle einen Schulabschluss erreicht und gehen einer Arbeit nach. Nur bei dem heute 14-Jährigen gab es immer wieder gravierende Probleme. Schon als Grundschüler schloss er sich gelegentlich ein oder klammerte sich an die Mutter, wenn er zum Unterricht gebracht werden sollte.

Das Jugendamt der Kreisverwaltung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen bislang nur wenige Angaben zum Fall machen. Es seien mehrere ambulante, teilstationäre und vollstationäre Maßnahmen eingeleitet worden, um der Familie zu helfen, heißt es in einer Erklärung des Landrats Achim Schwickert. Die Umsetzung sei jedoch an der mangelnden Mitarbeitsbereitschaft der Eltern gescheitert. Ein neuer Termin ist im Januar geplant. Generell seien die Schulen und deren Aufsichtsbehörde ADD für die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig, so die Kreisverwaltung. Wenn das Jugendamt von Verweigerungsfällen erfahre, würden Erziehungshilfen angeboten. (tf)

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