Ordnungsamt gibt die Richtlinien vor - Auch für Bundes- und Landesstraßen gibt es Vorschriften
Im Wahlkampf gelten andere (Plaktier-) Regeln: Warum Werbung nicht gleich Werbung ist
Unmittelbar am Kreisel von Westerburg stehen gleich mehrere Wahlplakate. Wo sie aufgestellt werden dürfen, entscheidet das Ordnungsamt. Foto: Baumeier
Angela Baumeier

Westerwaldkreis. Der Wahlkampf läuft auf Hochtouren und hat die Straßen längst erreicht – zumindest, was die Wahlwerbung betrifft. Doch wer entscheidet eigentlich darüber, wo Plakate und Banner aufgehangen bzw. aufgestellt werden dürfen? Und: Gibt es da andere Regelungen als für die Bewerbung einer Veranstaltung außerhalb der Wahlzeiten?

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Hat der Vorsitzende von Historica Rotenhain, Peter Benner, mit seiner Vermutung recht, dass für das Aufstellen der Wahlbanner wohl andere Richtlinien gelten würden als für den Ortsverein, der beispielsweise für „Rock im Feld“ seine Banner mindestens 20 Meter entfernt (in der Wiese) vom Straßenrand platzieren muss?

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Westerwälder Zeitung

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