Kommunalaufsicht erntet für Entscheidung zur umstrittenen Verdienstausfallregelung Lob und Kritik aus Mainz
Höhn muss Verdienstausfall neu regeln: Lob und Kritik vom Bund der Steuerzahler
Die Verdienstausfallregelung für die Ortsbürgermeisterin von Höhn hat auch den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen. Foto: Markus Eschenauer
Markus Eschenauer

Als bekannt wurde, dass die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Höhn unter die Lupe nimmt, zählte der Bund der Steuerzahler im Land zu den schärfsten Kritikern an der Verdienstausfallregelung für Ortsbürgermeisterin Karin Mohr. Jetzt, wo im Kreishaus Montabaur entschieden worden ist, dass die Gemeinde die Satzung in Teilen ändern muss, gibt es von Geschäftsführer René Quante grundsätzlich Zustimmung.

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In Teilen sieht er aber auch noch Nachbesserungsbedarf, nimmt auch das Land in die Pflicht.

„Wir sind nicht überrascht, dass die Kommunalaufsicht das Höhner Modell zur Berechnung des Verdienstausfalls der Ortsbürgermeisterin in mehreren Teilen beanstandet hat. Der von uns kritisierte automatische monatliche Verdienstausfall auf Basis von 100 Stunden ohne Nachweis ist nicht mehr möglich“, so der Finanz- und Steuerexperte im Gespräch mit unserer Zeitung.

Entschädigungsmodell ohne Grundlage

Ebenso sei es untersagt, außerhalb von Zeiten der Erwerbstätigkeit einen Verdienstausfall geltend zu machen beziehungsweise auch dann nicht, wenn Tätigkeiten ebenso regelmäßig und typischerweise außerhalb von Zeiten der Erwerbstätigkeit wahrgenommen werden könnten. „Damit ist das naiv-gutgläubige Entschädigungsmodell des Höhner Ortsgemeinderates seiner zentralen Grundlage beraubt“, so Quante weiter.

Es bleibe aber abzuwarten, ob die Höhner Steuerzahler am Ende wirklich weniger Geld aufwenden müssten. „Denn leider hat die Kommunalaufsicht keine echte Bewertung der Höhe des Verdienstausfalls vorgenommen, weil diese nirgendwo definiert beziehungsweise festgeschrieben ist“, argumentiert der Geschäftsführer.

Land soll Gesetzeslücke schließen

Damit werde „der umstrittene Stundensatz von 30 Euro“ nicht beanstandet. „Nach dieser Logik wären ebenso 40 oder 50 Euro pro Stunde möglich. Diese Regelungslücke sollte der Landesgesetzgeber dringend schließen“, fordert Quante.

Und er untermauert seine Argumentation noch: „Egal, ob in Höhn oder woanders in Rheinland-Pfalz – dass ein vorgeblich ehrenamtlicher Ortsbürgermeister in Teilzeit aufgrund der Summe aus Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall mehr verdienen könnte als anderswo ein hauptamtlicher Bürgermeister, ist völlig absurd. Zudem ist es gegenüber allen echten ehrenamtlichen Bürgermeistern unfair, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage oder Berufsentscheidung keinen dicken Verdienstausfall in Rechnung stellen können“, heißt es vom Bund der Steuerzahler abschließend.

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