Möglicherweise muss das Verfahren zum Erlass einer Rechtsversordnung für das Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria rund um die Ortsgemeinde Höhn komplett neu begonnen werden (Symbolbild). Karl-Josef Hildenbrand/dpa. picture alliance/dpa
Ein Normenkontrollantrag Höhns gegen die Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria der SGD Nord hatte vor Gericht Erfolg. So reagieren die Ortsgemeinde sowie die Verbandsgemeinden Westerburg und Bad Marienberg auf das Urteil.
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In der Ortsgemeinde Höhn ist die Freude darüber, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz die Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria für unwirksam erklärt hat, groß. Das hat Ortsbürgermeisterin Karin Mohr auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.