Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben noch Zeit bis 19. Januar 2024 - Antrag sollte aber zeitnah erfolgen
Hinweis der Westerwälder Kreisverwaltung: Wann der Führerschein zu tauschen ist
Nächste Frist läuft ab: Wer nun den Führerschein umtauschen muss
Alte Führerscheine müssen getauscht werden, um einer EU-Richtlinie gerecht zu werden.
Andreas Arnold. dpa-tmn

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist erneut auf die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen hin. Der Antrag ist notwendig, um die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie zu erfüllen, nach denen bis Anfang 2033 alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein müssen.

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Nächste Frist läuft ab: Wer nun den Führerschein umtauschen muss
Alte Führerscheine müssen getauscht werden, um einer EU-Richtlinie gerecht zu werden.
Andreas Arnold. dpa-tmn

Die Fristen sind großzügig gesetzt. Der Zeitpunkt des Umtauschs richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabers oder des Ausstellungsjahrs. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2024 ab und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein. Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • Geburtsjahrgang vor 1953 – Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 – 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 – 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 – 19. Januar 2024
  • 1971 oder später – 19. Januar 2025

Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 1999 bis 2001 – Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 – 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 – 19. Januar 2028
  • 2008 – 19. Januar 2029
  • 2009 – 19. Januar 2030
  • 2010 – 19. Januar 2031
  • 2011 – 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18.01.2013 – 19. Januar 2033

Für den Antrag, der sowohl bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als auch bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden kann, ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig. Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen.

Ein Versäumen der Frist hat bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld zur Folge. Zudem kann es bei Fahrten im europäischen Ausland zu Problemen kommen. red

Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen gibt es unter www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle.html; über www.westerwaldkreis.de/termin kann bei der Kreisverwaltung online ein Termin vereinbart werden.

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Westerwälder Zeitung