Richter Ingo Buss hatte den Deutsch-Usbeken Ende März 2021 unter anderem zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichem Vollrausch im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verurteilt – ohne Bewährung (wir berichteten). „Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Freiheitsstrafe“, erläuterte der Richter seinerzeit in der Urteilsbegründung.
Der Unfallverursacher hatte am 24. August 2019 unter anderem bis zu 2,88 Promille Alkohol im Blut. Zudem konnte auch Cannabiskonsum nachgewiesen werden. Ob aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums eine Schuldunfähigkeit vorlag, konnte vor dem Amtsgericht Montabaur nicht komplett ausgeschlossen werden.
Der Verursacher des Unfalls, bei dem auf der Landesstraße 318 nicht nur der 50-jährige Familienvater aus Nomborn sein Leben verlor, sondern auch vier Personen schwer verletzt wurden, kann sich nach eigenen Angaben an das Unfallgeschehen nicht mehr erinnern.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Montabaur hatte Verteidiger Karl-Erich Opper bereits eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert und dies unter anderem mit einer guten Sozialprognose des Angeklagten begründet: Der 41-Jährige verzichtet nach eigenen Angaben seit Januar 2020 auf Alkohol und Drogen, was bei der Verhandlung in Montabaur mit einem Haartest untermauert wurde. Zudem habe er eine neue Lebensgefährtin in Bayern, bei der er derzeit lebe, und er habe eine neue Arbeitsstelle angetreten.
Ob es nunmehr doch zu einer Bewährungsstrafe kommt oder der Deutsch-Usbeke, wie in Montabaur geurteilt, in Haft muss, das hat nun die 13. Kleine Strafkammer am Landgericht Koblenz in der Berufungsverhandlung zu klären. Diese soll nach derzeitigem Stand am Mittwoch, 3. November, um 9 Uhr in der Rhein-Mosel-Stadt stattfinden. Der Angeklagte bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin auf freiem Fuß. aeg