33-jährige Mutter äußert sich nicht zu Vorwürfen des Staatsanwalts - Hauptverfahren am Amtsgericht Westerburg vertagt: Hat eine Westerwälderin ihr Kleinkind durch Schütteln schwer verletzt? 33-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.
33-jährige Mutter äußert sich nicht zu Vorwürfen des Staatsanwalts - Hauptverfahren am Amtsgericht Westerburg vertagt
Hat eine Westerwälderin ihr Kleinkind durch Schütteln schwer verletzt? 33-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Rote Lämpchen im Kopf der Simulationspuppe „Shaken Baby“ markieren nach dem Schütteln der Puppe die Hirnregionen, die beim echten Baby geschädigt werden. Foto: Franziska Kraufmann/dpa picture alliance/dpa
Westerburg. Eine Mutter aus der Verbandsgemeinde Westerburg soll im Jahr 2017 ihrem Kleinkind durch sogenanntes Schütteln schwere Verletzungen zugefügt haben. Die Frau muss sich deshalb im Augenblick am Amtsgericht in Westerburg strafrechtlich verantworten. Die 33-Jährige schweigt bislang zu den Vorwürfen.
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft der Mutter schwere Körperverletzung vor. Der Säugling sei derart heftig geschüttelt worden, dass das Kind erhebliche Verletzungen davongetragen habe. Die Rede ist unter anderem von Netzhautblutungen am Auge, von subduralen Hämatomen, die bei einer Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn entstehen, und von Krampfanfällen.