Westerwaldkreis
Gummi macht Stabsarzt aus dem Westerwaldkreis dienstunfähig

Westerwaldkreis. Ein Stabsarzt der Bundeswehr aus dem Westerwald, der wegen einer Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das Personalamt der Bundeswehr hatte den Antrag des Bundeswehrmediziners zunächst abgelehnt.

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Der Kläger ist seit 1999 als Soldat auf Zeit als Sanitätsoffizier der Bundeswehr beschäftigt. Nach dem erfolgreichen Studium der Humanmedizin war er im Jahr 2005 zum Stabsarzt befördert worden. Wegen einer seit dieser Zeit bestehenden Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe kann der Kläger weder eine ABC-Schutzausrüstung tragen noch Dienst im Krankenhaus leisten.

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Westerwälder Zeitung

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