Grundstückseigentümer wirft Straßenbehörde illegales Handeln vor - Sachbearbeiter verweist auf Pflicht zur Duldung
Grundstückseigentümer vs. Straßenbehörde: Abgesägtes Tempo-30-Schild sorgt für Streit
An diesem Schild sollte auf einem Privatgrundstück in Berzhahn ursprünglich ein Tempo-30-Hinweis angebracht werden. Als dies dann aber nicht geschah und stattdessen ein neues Tempolimit-Schild samt Pfosten neu auf dem Areal platziert wurde, war es ein paar Tage später verschwunden. Der Grundstückseigentümer streitet ab, das Verkehrsschild abgeflext zu haben.
Michael Wenzel

Für Dieter Biereichel aus Berzhahn geht das alles nicht mit rechten Dingen zu. Er fühlt sich von der Straßenbehörde in seinem Eigentumsrecht verletzt, weshalb ihn weder Hausdurchsuchung, Anzeige oder Gerichtsverfahren davon abbringen, seine Rechte einzufordern. Hintergrund: Der 75-Jährige ist der Ansicht, dass die Behörde ohne vorherige detaillierte Absprache und ohne Genehmigung auf seinem Grund und Boden ein Verkehrsschild aufgestellt hat. Nachdem es abgesägt wurde, soll er jetzt dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Zur Einrichtung von Tempo 30 sind in den Gemeindestraßen von Berzhahn Rohrrahmenpfosten installiert worden. Unter anderem wurde einer dieser Pfosten auch auf dem Grundstück der Familie Biereichel angebracht. Bei einem Gesprächstermin vor Ort Mitte Mai dieses Jahres bemängelte Familie Biereichel, dass nunmehr mit Umsetzung der geplanten Maßnahme zwei Pfosten auf ihrem Grundstück stehen würden, da dort auch schon die Straßennamenschilder ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region