Junge Frau ist einschlägig vorbestraft - Gewerbsmäßiger Betrug wird mit einer Jugendstrafe geahndet, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird: Gewerbsmäßiger Betrug: 22-Jährige nutzte Internet für kostenlose „Einkäufe“
Junge Frau ist einschlägig vorbestraft - Gewerbsmäßiger Betrug wird mit einer Jugendstrafe geahndet, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird
Gewerbsmäßiger Betrug: 22-Jährige nutzte Internet für kostenlose „Einkäufe“
Montabaur. Mit einer Gesamtjugendstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt ist, hat das Jugendschöffengericht eine heute 22-Jährige verurteilt, die immer wieder im Internet Schmuck, Schuhe, Kleidung und Kosmetik für sich bestellte und in Empfang nahm, ohne diese zu bezahlen. Damit machte sie sich in der Zeit von März 2019 bis September 2019 des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Angeklagt wurden 19 Fälle, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb, da der Online-Versandanbieter die Bestellung stornierte. Insgesamt ergaunerte die im unteren Westerwald lebende Heranwachsende damals Waren in einem Gesamtwert von rund 5400 Euro.
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Dem Richter und dem Jugendschöffengericht war die Angeklagte keine Unbekannte, war sie doch vor fast genau einem Jahr an gleicher Stelle ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Internet schuldig gesprochen worden. Auch über diese Gerichtsverhandlung haben wir berichtet und damals erläutert: „Ob sie dafür eine Jugendstrafe erhält, hängt davon ab, ob sie eine zweijährige Bewährungszeit nutzt und die Auflagen erfüllt: Sie muss 100 Sozialstunden ...