Zum 1. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG 1) in Kraft getreten. Es bringt für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige mehrere Änderungen.
Dazu zählt auch die Möglichkeit, niedrigschwellige Betreuungs – und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Wer einen Pflegedienst mit dieser Dienstleistung beauftragt, erhält unabhängig von seiner Pflegestufe pro Monat 104 Euro für diesen Zweck (208 Euro wenn der Medizinische Dienst einen erhöhten Bedarf ermittelt).