Betroffen von dem Urteil aus Leipzig ist zum Beispiel das in der Stadt Hachenburg geplante Neubaugebiet Oberlorsbachswäldchen (angrenzend an das Baugebiet Bleichstraße). Die Folgen sind noch offen. Foto: Röder-Moldenhauer ROEDER-MOLDENHAUER. Röder-Moldenhauer
Seit 2017 konnten Kommunen durch den Paragraf 13 b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) neues Bauland in einem vereinfachten Verfahren erschließen, sofern dieses an bereits vorhandene Bebauung anschloss. Doch damit ist, zumindest in dieser beschleunigten Form, jetzt Schluss.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich entschieden, dass dieses Vorgehen – und hierbei insbesondere der Verzicht auf eine Umweltprüfung – nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil hat auch Folgen für Städte und Gemeinden im Westerwaldkreis, von denen in den zurückliegenden Jahren viele vom Paragraf 13 b Gebrauch gemacht haben.