Betroffen von dem Urteil aus Leipzig ist zum Beispiel das in der Stadt Hachenburg geplante Neubaugebiet Oberlorsbachswäldchen (angrenzend an das Baugebiet Bleichstraße). Die Folgen sind noch offen. Foto: Röder-Moldenhauer ROEDER-MOLDENHAUER. Röder-Moldenhauer
Seit 2017 konnten Kommunen durch den Paragraf 13 b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) neues Bauland in einem vereinfachten Verfahren erschließen, sofern dieses an bereits vorhandene Bebauung anschloss. Doch damit ist, zumindest in dieser beschleunigten Form, jetzt Schluss.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich entschieden, dass dieses Vorgehen – und hierbei insbesondere der Verzicht auf eine Umweltprüfung – nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil hat auch Folgen für Städte und Gemeinden im Westerwaldkreis, von denen in den zurückliegenden Jahren viele vom Paragraf 13 b Gebrauch gemacht haben.