Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erstellte Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria im oberen Westerwald (hier ein Symbolbild) für unwirksam erklärt. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Verordnung mehrere Fehler enthält. Tom Weller/dpa. picture alliance/dpa
Juristischer Erfolg für die Ortsgemeinde Höhn: Diese hatte einen Normenkontrollantrag gegen die von der SGD Nord erstellte Wasserschutzgebietsverordnung Stollen Alexandria gestellt. Das OVG hat jetzt zahlreiche Fehler in der Verordnung festgestellt.
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Jahrelang wurde im oberen Westerwald intensiv über die unbefristete Wasserschutzverordnung Stollen Alexandria diskutiert. Im April 2024 erfolgte dann trotz anhaltender Kritik am Verfahren der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die offizielle Ausweisung des Schutzgebietes.