Warum sich das Verfahren für die Vergrößerung des Outlets hinzieht
Geplante FOC-Erweiterung in Montabaur: Raumordnungsverfahren verzögert sich
Das Outlet Montabaur soll langfristig erweitert werden, was bei vielen umliegenden Kommunen auf Widerstand stößt.
Andreas Egenolf

Das Outletcenter in Montabaur will langfristig wachsen, um im umkämpften Outlet-Markt weiter bestehen zu können. Die bisher 10.000 Quadratmeter große Verkaufsfläche soll daher mehr als verdoppelt werden, was bei umliegenden Kommunen und Handelsverbänden auf Widerstand stößt. Doch wie bedeutsam oder gefährlich ist die geplante Erweiterung wirklich für die erweiterte Region rund um Montabaur? Das soll ein laufendes Raumordnungsverfahren klären, was sich allerdings in die Länge zieht.

Das Outlet Montabaur soll langfristig erweitert werden, was bei vielen umliegenden Kommunen auf Widerstand stößt.
Andreas Egenolf

Egal, ob in Koblenz, in Neuwied oder im hessischen Limburg: Es gibt keine größere Kommune rund um Montabaur, die seit Bekanntwerden der Erweiterungspläne des Montabaurer Shoppingmagneten im September 2019 nicht öffentlich Position gegen das Vorhaben des Eigentümers, der Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG, bezogen hat.

Zahlreiche Resolutionen und Beschlüsse wurden von Räten gefasst, die sich gegen die angedachte Erweiterung des landläufig als FOC (Factory Outlet Center) in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Outlets am ICE-Bahnhof der Westerwälder Kreisstadt richten. Die Sorge von Kommunen und Interessenverbänden, wie beispielsweise dem Handelsverband Hessen, ist, dass der ohnehin schon schwer in den Innenstädten zu kämpfen habende stationäre Einzelhandel erheblich unter einer Erweiterung des Westerwälder Outletcenters leiden würde.

Einige Kommunen hielten sich nicht an die Vorgaben

Um zu überprüfen, wie und ob sich die geplante Erweiterung des FOC mit den Planungen im Einzugsgebiet des FOC verträgt, hat das rheinland-pfälzische Innenministerium bereits im März 2021 die in Koblenz ansässige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde mit der Vorbereitung und Durchführung eines Raumordnungsverfahrens betraut.

Nach etlichen Vorarbeiten und Vorstufen wurde im November 2022 das Verfahren dann offiziell eingeleitet. Doch das im Raumordnungsverfahren vorgesehene öffentliche Beteiligungsverfahren hat sich verzögert, wie nunmehr bekannt wurde. Das geht aus der Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling (SPD) auf eine gemeinsame Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Anna Köbberling, Lana Horstmann und Roger Lewentz (alle SPD) hervor.

Mit mehr als 250 Trägern öffentlicher Belange, zu denen zum Beispiel Kommunen oder Landwirtschafts-, Straßenbau-, Forst-, Vermessungs- oder Naturschutzbehörden in Rheinland-Pfalz und den benachbarten Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen zählen, hat die SGD Nord das öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt, was eigentlich im Zeitraum vom 28. November 2022 bis zum 10. Februar 2023 passieren sollte.

Doch einige Kommunen hielten sich nicht an die Vorgaben für das Verfahren, sodass der Zeitraum für die Offenlage der FOC-Erweiterungsunterlagen teilweise bis zum 20. März verlängert werden musste, wie es in den vierseitigen Ausführungen des rheinland-pfälzischen Innenministers heißt. Wie viele Einwände genau gegen die geplante Outlet-Erweiterung in Montabaur in diesem Zeitraum eingegangen sind, lässt Michael Ebling in seiner Antwort an die drei SPD-Landtagsabgeordneten offen. Doch der Minister schreibt von „zahlreich vorgetragenen Kritikpunkte und der Vorlage teils eigener Auswirkungsanalysen beziehungsweise Plausibilitätsprüfungen“.

Noch kein Abschuss des Verfahrens in Sicht

Die SGD habe aufgrund der Einwände die Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG aufgefordert, Stellungnahmen sowie fachliche Erwiderungen zu den Einwänden, die eingegangen sind, abzugeben. Bis es allerdings so weit ist, werden nach aktuellen Stand noch rund zwei Monate ins Land ziehen. „Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Erwiderung voraussichtlich Ende Juni 2023 vorgelegt werden kann“, erklärt der rheinland-pfälzische Innenminister in seiner Antwort. Aktuell sei daher noch nicht abschätzbar, wann das Raumordnungsverfahren samt Zielabweichungsverfahren abgeschlossen werden könne.

Im Hinblick auf den Strukturwandel des stationären Einzelhandels in den Innenstädten kündigte Ebling im Schreiben an die drei Landtagsabgeordneten an, dass die Auswirkungen der geplanten FOC-Erweiterung in Montabaur auf eine Verkaufsfläche von rund 21.800 Quadratmetern unter anderem auf die im Landesentwicklungsprogramm verankerten Einzelhandelsziele sorgfältig überprüft und im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung genau und gründlich abgewogen würden.

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