Sind zwei Orte in einer Verbandsgemeinde uneinig, muss der Sachbearbeiter neutral bleiben: Gemeinde gegen Gemeinde: Verwaltung kann nicht Anwalt beider Seiten sein
Sind zwei Orte in einer Verbandsgemeinde uneinig, muss der Sachbearbeiter neutral bleiben
Gemeinde gegen Gemeinde: Verwaltung kann nicht Anwalt beider Seiten sein
Dunkle Wolken liegen über der Wiese zwischen Nordhofen und Selters: Die Stadt Selters will hier eine ihrer wenigen verbleibenden Möglichkeiten nutzen, ein Industriegebiet zu entwickeln. Die Gemeinde Nordhofen, links im Bild zu sehen, wünscht schon für die bestehende Ortslage keinen Blick auf Gewerbebetriebe – und schon gar nicht für ein neues Baugebiet, das genau am gegenüberliegenden Hang entstehen soll. Katrin Maue-Klaeser
Die Verbandsgemeinde ist Schreibstube und gelegentlich auch Anwalt ihrer Ortsgemeinden. So lautet das Selbstverständnis – und dies ist auch der Anspruch, den Bürger, Räte und Bürgermeister der Ortschaften an die Verbandsgemeindeverwaltung haben. Doch was, wenn zwei Ortschaften, die in derselben Verbandsgemeinde liegen, widerstreitende Interessen verfolgen? Welche Rolle spielt dann die Verwaltung, welche die Politik?
Dieser Situation sehen sich Bürgermeister und Verwaltungschef Klaus Müller in Selters und seine Mitarbeiter derzeit ausgesetzt. Zankapfel ist eine Wiese zwischen Selters und Nordhofen. Der „David“ der beiden Kommunen prüft seine Möglichkeiten, falls die Stadt Selters darauf besteht, ihre Pläne für das Industriegebiet „Grießing“ weiter zu verfolgen.