Dell war mit dem Ministerium in Konflikt geraten, als er sich öffentlich dafür starkgemacht hatte, dass an der BBS Westerburg weiterhin die schülereigenen Laptops im Abitur verwendet werden dürfen. Wurde ihm das nun zum Verhängnis?
Joachim Dell möchte sich aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu seinem Anliegen äußern. Auch aus dem Bildungsministerium in Mainz sind keine Details zu erfahren. Man bedankt sich für die Anfrage unserer Zeitung, bittet jedoch gleichzeitig um Verständnis, dass man sich grundsätzlich nicht zu solch laufenden Verfahren äußern kann.
Pikant ist die Angelegenheit nach Darstellung des Landtagsabgeordneten Seekatz vor allem deshalb, weil der Schulleiter zunächst vom zuständigen Dezernenten der ADD offensichtlich eine Zusage zur Verlängerung seiner Amtszeit erhalten hat. Der Dezernent soll dies in einer schriftlichen Stellungnahme positiv vermerkt haben. Dann soll es wohl eine zweite Stellungnahme des Dezernenten auf Anweisung des Bildungsministeriums gegeben haben, in der dieser plötzlich seine Meinung geändert habe.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Hendrik Hering bewertet die Sachlage auf Anfrage unserer Zeitung hingegen völlig anders: „Ich hätte mir aufgrund der herausragenden Leistungen des Schulleiters eine Verlängerung von einem weiteren Jahr gewünscht, habe aber durchaus Verständnis für die Grundsatzentscheidung des Ministeriums, generell bei Schulleitern keine zwei Verlängerungen vorzunehmen“, erklärte er. Jedes Jahr erreichten Hunderte Beamte ihre Altersgrenze und schieden aus dem aktiven Landesdienst aus. Somit sei das ein ganz normaler Vorgang, der nichts mit vorherigen Ereignissen zu tun habe. In Sachen Laptop-Abitur an der BBS habe er sich gemeinsam mit der Schülerschaft und der Schulleitung in Mainz erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Abitur an der BBS auf die bewährte Art weiter abgelegt werden kann, sagt Hering. „Da standen ausschließlich Sachargumente im Vordergrund, und die waren in dieser Frage eindeutig auf unserer Seite. Daraus einen Vorbehalt gegen den Schulleiter herzuleiten, dafür gibt es keinen Anhaltspunkt.“
Ob nun pikante Retourkutsche oder ganz normaler Vorgang: Die Schüler der BBS sind so oder so sauer und traurig, dass ihr Schulleiter sie bald verlässt. Sie haben eine Onlinepetition für den weiteren Verbleib Dells gestartet. „Uns Schüler traf diese Nachricht völlig unerwartet. Für uns ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, da viele Gründe für unseren Schulleiter sprechen. Herr Dell hat immer ein offenes Ohr für uns Schüler und ist stets für uns da. Er respektiert uns und setzt sich für unsere Interessen ein“, heißt es unter anderem in einem Internetforum. Die Schüler fühlen sich ignoriert und vernachlässigt. Die Petition hatte bis zum Donnerstagmorgen 215 Unterzeichner für eine weitere Dienstzeitverlängerung Dells.
Was die rechtliche Seite des Anliegens von Noch-Schulleiter Dell betrifft, verweist das Ministerium auf die Paragrafen 37 und 38 des Landesbeamtengesetzes (LBG) von Rheinland-Pfalz. Für Lehrkräfte gilt demnach als Altersgrenze das Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Sollte es jedoch im dienstlichen Interesse liegen, kann mit Zustimmung des Beamten oder auf seinen Antrag hin der Eintritt in den Ruhestand um jeweils ein Jahr hinausgeschoben werden – allerdings darf diese Verlängerung insgesamt drei Jahre nicht überschreiten.
Dell könnte nach dieser Regelung also weiterhin bis zu seinem 68. Lebensjahr an der BBS vollzeitig tätig sein. Davon abgesehen, kann eine ehemalige Lehrkraft auch nach Ende ihrer Dienstzeit vertretungshalber und stundenweise Unterricht erteilen. Diese Lehrkräfte könnten theoretisch auch älter als 68 Jahre sein.