So gehen Westerwälder mit neuem Gesetz zu umweltschonenden Alternativen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen um
Gastronomen müssen nun Mehrweg anbieten: So gehen Westerwälder mit neuem Gesetz um
Einmal Mehrweg bitte: Ramon Garcia (links), Inhaber der Bäckerei Garcia in Westerburg, überreicht einer Kundin ein Heißgetränk im umweltschonendem Becher. Im Hintergrund stehen auch die Einwegvarianten, die weiterhin verkauft werden dürfen, aufeinander gestapelt. Fotos: Moritz Hannappel
hnp

Der 1. Januar war ein wichtiger Stichtag für viele Betriebe in Deutschland. Denn nahezu alle, die als Letztvertreiber Speisen und Getränke zum unmittelbaren Verzehr an den Endverbraucher verkaufen, sind von nun an dazu verpflichtet, Mehrwegalternativen für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Auch die Betriebe im Westerwald müssen sich darauf einstellen. Und manche haben das schon längst.

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Das Verpackungsgesetz 2 (VerpackG2) vom 9. Juni 2021, gilt seit dem 1. Juli 2022. Seit Jahresbeginn ist nun auch Abschnitt 7 mit dem Titel „Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen“ rechtskräftig. Neben Restaurants, Lieferdiensten oder Caterern sind auch Metzgereien und Bäckereien davon betroffen.

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