Schöffengericht Montabaur ahndet Sexualvergehen mit Freiheitsstrafe - Zeugin kann nur wenige Sätze vor Gericht sagen: Freundin vergewaltigt: Täter erhält vom Schöffengericht Montabaur eine Bewährungschance
Schöffengericht Montabaur ahndet Sexualvergehen mit Freiheitsstrafe - Zeugin kann nur wenige Sätze vor Gericht sagen
Freundin vergewaltigt: Täter erhält vom Schöffengericht Montabaur eine Bewährungschance
Weil er im Sommer 2021 in seiner Wohnung im Unterwesterwald eine Frau, mit der er eine „toxische On-off-Beziehung“ führte, wie es Richter Erich Massow beschrieb, vergewaltigt hat, ist ein heute 45-jähriger Mann am Schöffengericht Montabaur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
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Während dieser Zeit wird der Mann der Aufsicht eines Berufsbetreuers unterstellt. Außerdem muss er innerhalb von drei Monaten mit einem Drogenscreening beweisen, dass er ein betäubungsmittelfreies Leben führt – und er hat innerhalb eines Jahres 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.