Behindert ein geparktes Auto den öffentlichen Verkehrsraum, so kann es - wie auf diesem Symbolbild - abgeschleppt werden. So geschehen in Niederroßbach, wo ein privater Pkw wochenlang störte. dpa-Zentralbild / Robert Michael / Robert Michael. dpa-tmn
Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Rennerod hat ein Fahrzeug abschleppen lassen, das wochenlang ein Ärgernis in einem Dorf im Hohen Westerwald war. Wir haben nachgefragt, wer für die Kosten aufkommt.
Was passiert eigentlich, wenn ein ortsfremdes Fahrzeug wochenlang auf einem Fußweg abgestellt ist, vielleicht sogar den Verkehrsfluss behindert? Wenn der oder die Fahrzeughalterin nicht erreichbar sind, die man bitten könnte, das Auto endlich wegzubringen?