Schuldig im Sinne der Anklage: Zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren ist ein 63-jähriger Rumäne verurteilt worden, weil er in insgesamt vier Fällen die Portemonnaies von Frauen in Westerwälder Supermärkten gestohlen, ihnen das Bargeld entwendet und mit den Bankkarten verschiedene Geldsummen abgehoben hat. Dies hat das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Bommel am Amtsgericht Montabaur entschieden.
Aktualisiert am 20. Dezember 2021 09:24 Uhr
Der Angeklagte, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat und nur für die Straftaten nach Deutschland kam, darf in seiner Bewährungszeit von drei Jahren nun nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Die Straftaten des Angeklagten in den Jahren 2017 und 2018 liefen stets gleich ab: In unterschiedlichen Supermärkten suchte sich der 63-Jährige verschiedene Frauen aus, denen er in einem günstigen Moment ihr Portemonnaie aus der Handtasche stehlen könnte.