Zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten ist ein 39-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde (VG) Bad Marienberg verurteilt worden, nachdem er am Weiher in Lautzenbrücken unerlaubt geangelt hat. Dies hat Richterin Marx am Amtsgericht Westerburg entschieden.
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Der Strafrahmen der Fischwilderei fängt bei einer Geldstrafe an und endet im Maximalfall bei einer Haftstrafe von zwei Jahren.
Der Angeklagte ist im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen und hat bereits in seiner Heimat in Osteuropa seinen Fischereischein gemacht.